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<!-- translation: Matthias Lutz <lutz@lumpix.de>
* updated on 2006-10-09 for version 1.3 of the constitution
* updated on 2008-02-24 for version 1.4 of the constitution (HK)
* updated on 2015-03-29 for version 1.5 of the constitution - Holger Wansing
-->
<h1>Historische Version der Satzung für das Debian-Projekt (v1.5)</h1>
<p>Dies ist die am 09. Januar 2015 ratifizierte Version 1.5.
Sie ersetzt
die <a href="constitution.1.4">Version 1.4</a> vom 07. Oktober 2007,
die <a href="constitution.1.3">Version 1.3</a> vom 24. September 2006,
die <a href="constitution.1.2">Version 1.2</a> vom 29. Oktober 2003
sowie die <a href="constitution.1.1">Version 1.1</a> vom 21. Juni 2003,
welche ihrerseits die am 02. Dezember 1998 ratifizierte <a
href="constitution.1.0">Version 1.0</a> ersetzt.
Diese Version 1.5 wurde am 13. Dezember 2015 durch die
<a href="constitution.1.6">Version 1.6</a> ersetzt.
Diese wiederum wurde am 14. August 2016 durch die
<a href="constitution">aktuelle Version 1.7</a> ersetzt.
</p>
<toc-display />
<toc-add-entry name="item-1">1. Einleitung</toc-add-entry>
<p><cite>Das Debian-Projekt ist ein Verband von Einzelpersonen,
die die Schaffung eines freien Betriebssystems zu ihrem
gemeinsamen Anliegen gemacht haben.</cite></p>
<p>Dieses Dokument beschreibt die Organisationsstruktur für
formelle Entscheidungsfindung innerhalb des Projekts. Es
beschreibt nicht die Ziele des Projekts oder wie es diese
erreicht, und es enthält keine Richtlinien außer denen, die sich
direkt auf den Prozess der Entscheidungsfindung beziehen.</p>
<toc-add-entry name="item-2">2. Entscheidungsfindende Organe und Einzelpersonen</toc-add-entry>
<p>Jede Entscheidung innerhalb des Projekts wird von einem oder
mehreren der folgenden Organe und Einzelpersonen getroffen:</p>
<ol>
<li>Den Entwicklern, durch einen Allgemeinen Beschluss oder
eine Wahl.</li>
<li>Dem Projektleiter;</li>
<li>Dem Technischen Ausschuss und/oder seinem
Vorsitzenden;</li>
<li>Dem an einer einzelnen Aufgabe arbeitenden Entwickler;</li>
<li>Vom Projektleiter für bestimmte Aufgaben ernannten
Delegierten;</li>
<li>Dem Projekt-Schriftführer.</li>
</ol>
<p>Das meiste vom Rest dieses Dokuments beschreibt die Befugnisse
dieser Organe, ihre Zusammensetzung und Ernennung und das
Verfahren bei ihrer Entscheidungsfindung. Die Befugnisse einer
Person oder eines Organs können der Überwachung und/oder
Einschränkung durch Andere unterworfen sein; in diesem Fall gibt
dies der Eintrag des überwachenden Organs oder der Person an.
<cite>In der obigen Liste ist eine Person oder ein Organ in der
Regel vor irgendwelchen Personen oder Organen aufgeführt, deren
Entscheidungen sie aufheben können oder die sie ernennen (oder
ihnen dabei helfen) – jedoch kann nicht jeder, der vorher
aufgeführt wird, jeden, der nachher aufgeführt wird,
überstimmen.</cite></p>
<h3>2.1. Allgemeine Vorschriften</h3>
<ol>
<li>
<p>Nichts in dieser Satzung erlegt irgendjemandem die
Verpflichtung auf, für das Projekt Arbeit zu verrichten. Eine
Person, die eine an sie delegierte oder ihr zugewiesene
Aufgabe nicht erledigen möchte, muss es nicht tun. Jedoch
darf sie nicht diesen Vorschriften oder Entscheidungen, die
nach diesen Vorschriften ordnungsgemäß getroffen wurden,
aktiv entgegenwirken.</p>
</li>
<li>
<p>Eine Person kann verschiedene Ämter innehaben, mit der
Ausnahme, dass sich der Projektleiter, der
Projekt-Schriftführer und der Vorsitzende des Technischen
Ausschusses unterscheiden müssen, und dass der Projektleiter
sich nicht zu seinem eigenen Delegierten ernennen kann.</p>
</li>
<li>
<p>Eine Person kann das Projekt verlassen oder ein bestimmtes
Amt zu jeder Zeit niederlegen, indem sie dies öffentlich
erklärt.</p>
</li>
</ol>
<toc-add-entry name="item-3">3. Einzelne Entwickler</toc-add-entry>
<h3>3.1. Befugnisse</h3>
<p>Ein einzelner Entwickler darf</p>
<ol>
<li>jede technische oder nicht-technische Entscheidung
hinsichtlich seiner eigenen Arbeit treffen;</li>
<li>einen Entwurf zu einem Allgemeinen Beschluss einbringen
oder befürworten;</li>
<li>sich bei Wahlen selbst als Kandidat für das Amt des
Projektleiters vorschlagen;</li>
<li>bei Allgemeinen Beschlüssen und bei Wahlen über die
Leitung abstimmen.</li>
</ol>
<h3>3.2. Zusammensetzung und Ernennung</h3>
<ol>
<li>
<p>Entwickler sind Freiwillige, die sich darin einig sind,
die Ziele des Projekts insofern zu fördern, als sie an ihm
teilhaben, und die ein oder mehrere Pakete für das Projekt
betreuen oder andere Arbeit verrichten, welche der oder die
Delegierten des Projektleiters als lohnenswert erachten.</p>
</li>
<li>
<p>Der oder die Delegierten des Projektleiters können es
vorziehen, keine neuen Entwickler aufzunehmen, oder
vorhandene Entwickler auszuschließen. <cite>Wenn die
Entwickler verspüren, dass die Delegierten ihre Autorität
missbrauchen, können sie selbstverständlich die Entscheidung
durch einen Allgemeinen Beschluss außer Kraft setzen -
siehe §4.1(3), §4.2.</cite></p>
</li>
</ol>
<h3>3.3. Verfahren</h3>
<p>Entwickler können diese Entscheidungen treffen, wie sie es für
richtig halten.</p>
<toc-add-entry name="item-4">4. Die Entwickler durch einen Allgemeinen Beschluss
oder Wahl</toc-add-entry>
<h3>4.1. Befugnisse</h3>
<p>Zusammen können die Entwickler</p>
<ol>
<li>
<p>Den Projektleiter ernennen oder abberufen.</p>
</li>
<li>
<p>Diese Satzung abändern, vorausgesetzt, sie stimmen dem mit
einer 3:1-Mehrheit zu.</p>
</li>
<li>
<p>Jede Entscheidung treffen oder außer Kraft setzen, zu der der
Projektleiter oder einer seiner Delegierten befugt ist.
</p>
</li>
<li>
<p>Jede Entscheidung treffen oder außer Kraft setzen, zu der der
Technische Ausschuss befugt ist, vorausgesetzt sie stimmen
diesem mit einer 2:1-Mehrheit zu.
</p>
</li>
<li>
<p>Nicht-technische schriftliche Richtlinien und Erklärungen
herausgeben, ersetzen und zurückziehen.</p>
<p>Diese beinhalten Dokumente, welche die Ziele des Projekts
und seine Beziehung zu anderen Gebilden der Freien Software
beschreiben, sowie nicht-technische Richtlinien wie die
Lizenzbedingungen für Freie Software, die Debian-Software
erfüllen muss.</p>
<p>Sie können auch Positionserklärungen zu Tagesfragen
hinzufügen.</p>
<ol style="list-style: decimal;">
<li>Ein Gründungsdokument ist ein Dokument oder eine
Erklärung, die als entscheidend für den Auftrag und die
Zwecke des Projekts betrachtet werden.</li>
<li>Die Gründungsdokumente sind die Arbeiten mit dem Titel
<q>Debian-Gesellschaftsvertrag</q> und <q>Debian
Richtlinien für freie Software</q>.</li>
<li>Ein Gründungsdokument benötigt eine 3:1-Mehrheit, um
ersetzt zu werden. Durch Abändern der Liste der
Gründungsdokumente in dieser Satzung werden neue
Gründungsdokumente herausgegeben und vorhandene
zurückgezogen.</li>
</ol>
</li>
<li>
<p>Entscheidungen über treuhänderisch verwaltetes Eigentum
treffen, welches mit den Zwecken von Debian in Beziehung
steht. (Siehe §9.)</p>
</li>
<li>
<p>Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem
Projektleiter und dem amtierenden Schriftführer einen neuen
Schriftführer ernennen.</p>
</li>
</ol>
<h3>4.2. Verfahren</h3>
<ol>
<li>
<p>Die Entwickler befolgen das
Standard-Beschlussverfahren – siehe weiter unten.
Einen Beschluss oder Abänderung wird eingebracht, indem
sie von irgendeinem Entwickler beantragt und von mindestens K
anderen Entwicklern befürwortet wird, oder wenn sie vom
Projektleiter oder Technischen Ausschuss beantragt wird.</p>
</li>
<li>
<p>Aufschieben einer Entscheidung des Projektleiters oder
seines Delegierten:</p>
<ol>
<li>Wenn der Projektleiter, sein Delegierter oder der
Technische Ausschuss eine Entscheidung getroffen hat,
können Entwickler diese überstimmen, indem sie dazu einen
Beschluss verabschieden; siehe §4.1(3).</li>
<li>Wenn ein solcher Beschluss von wenigstens 2K
Entwicklern befürwortet oder vom Technischen Ausschuss
beantragt wird, vertagt der Beschluss die Entscheidung
unmittelbar (vorausgesetzt, dieser Beschluss selbst
besagt dies).</li>
<li>Falls die ursprüngliche Entscheidung darin bestand, eine
Diskussions- oder Abstimmungsfrist zu ändern, oder wenn der
Beschluss darin besteht, den Technischen Ausschuss zu
überstimmen, dann brauchen nur K Entwickler den Beschluss
zu befürworten, um die Entscheidung unmittelbar vertagen zu
können.</li>
<li>Falls die Entscheidung vertagt wird, wird eine sofortige
Abstimmung abgehalten, um zu bestimmen, ob die Entscheidung
solange bestehen bleibt, bis die vollständige Abstimmung über
die Entscheidung durchgeführt wurde, oder ob die Erfüllung der
ursprünglichen Entscheidung bis dahin verzögert wird. Es gibt
bei dieser unmittelbaren verfahrensbezogenen Abstimmung kein
Quorum.</li>
<li>Falls der Projektleiter (oder der Delegierte) die
ursprüngliche Entscheidung zurückzieht, so wird die Abstimmung
gegenstandslos und wird nicht weiter durchgeführt.</li> </ol>
</li>
<li> <p>Der Projekt-Schriftführer lässt abstimmen. Stimmen,
Stimmensummen und Ergebnisse werden während der Abstimmungsfrist
nicht offen gelegt; nach der Abstimmung listet der
Projekt-Schriftführer alle abgegebenen Stimmen auf. Die
Abstimmungsfrist beträgt zwei Wochen, kann aber durch den
Projektleiter um bis zu eine Woche variiert werden.</p> </li>
<li> <p>Die Mindestfrist für Diskussionen beträgt zwei Wochen,
kann aber durch den Projektleiter um bis zu eine Woche variiert
werden. Die Stimme des Projektleiters gibt den Ausschlag. Es gibt
ein Quorum von 3Q.</p> </li>
<li> <p>Anträge, Befürwortungen, Abänderungen, Aufrufe zur
Abstimmung und andere formelle Handlungen werden auf einer für die
Öffentlichkeit lesbaren Mailingliste bekanntgegeben, die von dem
bzw. den Delegierten des Projekt-Leiters bestimmt wird; jeder
Entwickler kann dort Beiträge abgeben.</p> </li>
<li> <p>Stimmen werden in einer für den Schriftführer geeigneten
Weise durch E-Mail abgegeben. Der Schriftführer legt für jede
Abstimmung fest, ob die Abstimmenden ihre Stimme ändern
können.</p> </li>
<li> <p>Q ist die Hälfte der Quadratwurzel aus der Anzahl der
gegenwärtigen Entwickler. K ist Q oder 5, je nachdem, welches davon
kleiner ist. Q und K brauchen nicht ganze Zahlen sein und werden
nicht gerundet.</p> </li> </ol>
<toc-add-entry name="item-5">5. Projektleiter</toc-add-entry>
<h3>5.1. Befugnisse</h3>
<p>Der <a href="leader">Projektleiter</a> darf</p>
<ol> <li> <p>Delegierte ernennen oder Entscheidungen an den
Technischen Ausschuss delegieren.</p>
<p>Der Leiter darf einen Bereich mit fortlaufender Verantwortung
oder eine bestimmte Entscheidung festlegen und diese an einen
anderen Entwickler oder den Technischen Ausschuss übergeben.</p>
<p>Sobald eine bestimmte Entscheidung delegiert und getroffen
wurde, darf der Projektleiter diese Delegierung nicht
zurückziehen; jedoch darf er eine fortlaufende Delegierung eines
bestimmten Verantwortungsbereichs zurückziehen.</p> </li>
<li> <p>Anderen Entwicklern Vollmacht erteilen.</p>
<p>Der Projektleiter kann Erklärungen zur Unterstützung von
Standpunkten oder von anderen Mitgliedern des Projekts abgeben,
gebeten oder ungebeten; diese Erklärungen haben dann und nur dann
Kraft, wenn der Projektleiter befugt wäre, die fragliche
Entscheidung zu treffen.</p> </li>
<li> <p>Jede Entscheidung treffen, welche dringende Handlung
erfordert.</p>
<p>Dies gilt nicht für Entscheidungen, die nur durch einen
Mangel an entsprechenden Maßnahmen allmählich dringend geworden
sind, außer wenn es einen festen Stichtag gibt.</p> </li>
<li> <p>Jede Entscheidung treffen, für die niemand sonst
Verantwortung trägt.</p> </li>
<li> <p>Entwürfe für Allgemeine Beschlüsse und Abänderungen
einbringen.</p> </li>
<li> <p>Zusammen mit dem Technischen Ausschuss neue Mitglieder in
den Ausschuss berufen. (Siehe §6.2.)</p> </li>
<li> <p>Sich einer ausschlaggebenden Stimme bedienen, wenn
Entwickler abstimmen.</p>
<p>Der Projektleiter hat auch eine normale Stimme bei solchen
Abstimmungen.</p> </li>
<li> <p>Die Diskussionsfrist für Abstimmungen der Entwickler
variieren (wie oben).</p> </li>
<li> <p>Diskussionen unter Entwicklern leiten.</p>
<p>Der Projektleiter sollte versuchen, an Diskussionen unter den
Entwicklern auf eine hilfreiche Weise teilzunehmen, die versucht,
die Diskussion zu den vorhandenen Kernproblemen zu bringen. Der
Projektleiter sollte nicht seine Leitungsposition benutzen, um
seine eigenen persönlichen Ansichten zu befördern.</p> </li>
<li>
<p>Im Einvernehmen mit den Entwicklern Entscheidungen fällen,
die treuhänderisch verwaltetes Eigentum betreffen, welches mit
den Zwecken von Debian in Beziehung steht. (Siehe §9.) Solche
Entscheidungen werden den Mitgliedern durch den Projektleiter
oder dessen Delegierte(n) mitgeteilt. Bedeutendere Ausgaben
sollten beantragt und auf den Mailinglisten debattiert werden,
bevor Gelder ausgezahlt werden.</p>
</li>
<li>
<p>Der Liste von vertrauenswürdigen Organisationen (siehe §9.3)
Organisationen hinzufügen oder entfernen, die befugt sind, für
Debian Vermögen anzunehmen und zu verwalten. Die zu einer
solchen Entscheidung führende Beurteilung und Diskussion findet
auf einer vom Projektleiter oder seines/seiner Delegierten
bestimmten Mailingliste statt, auf der jeder Entwickler Beiträge
abgeben kann. Es besteht eine Diskussionsfrist von mindestens
zwei Wochen, bevor eine Organisation der Liste
vertrauenswürdiger Organisationen hinzugefügt werden kann.</p>
</li>
</ol>
<h3>5.2. Ernennung</h3>
<ol> <li>Der Projektleiter wird von den Entwicklern gewählt.</li>
<li>Die Wahl beginnt sechs Wochen, bevor das Amt der Leitung frei
wird, oder (wenn es bereits zu spät ist) sofort.</li>
<li>In der ersten Woche kann jeder Entwickler sich
selbst als Kandidat für das Amt des Projektleiters
nominieren, und seine Pläne für seine Amtszeit zusammenfassen.</li>
<li>Danach können für drei Wochen keine weiteren Kandidaten
nominiert werden; Kandidaten sollten diese Zeit für die
Wahlkampagne und zur Diskussion nutzen.
Falls es am Ende der Nominierungsfrist keine Kandidaten
gibt, so wird die Nominierung um eine zusätzliche Woche verlängert
– falls nötig, wiederholt.</li>
<li>Die nächsten zwei Wochen sind der Abstimmungszeitraum, in der
Entwickler ihre Stimmen abgeben können. Stimmen bei Wahlen für das
Amt des Projektleiters werden geheimgehalten, sogar nachdem die
Abstimmung beendet ist.</li>
<li>Die Wahlmöglichkeiten auf dem Stimmzettel sind diejenigen
Kandidaten, die sich selbst nominiert und die Kandidatur noch
nicht zurückgezogen haben, und zusätzlich <q>Niemand von den
Obigen</q>. Falls <q>Niemand von den Obigen</q> die Wahl gewinnt, so wird
das Wahlverfahren wiederholt – viele Male, falls nötig.</li>
<li>Die Entscheidung wird nach der in §A.6 des
Standard-Beschlussverfahrens bestimmten Methode getroffen.
Das Quorum ist dasselbe wie für einen Allgemeinen Beschluss
(§4.2), und die Vorgabe-Wahlmöglichkeit ist <q>Niemand von den
Obigen</q>.</li>
<li>Der Projektleiter amtiert nach seiner Wahl ein Jahr lang.</li>
</ol>
<h3>5.3. Verfahren</h3>
<p>Der Projektleiter sollte versuchen, Entscheidungen zu treffen,
die mit dem Meinungskonsens der Entwickler vereinbar
sind.</p>
<p>Sofern es praktikabel ist, sollte der Projektleiter sich
informell um die Ansichten der Entwickler bemühen.</p>
<p>Der Projektleiter sollte es vermeiden, seinen eigenen
Standpunkt übermäßig zu betonen, wenn er in seiner Eigenschaft
als Projektleiter Entscheidungen trifft.</p>
<toc-add-entry name="item-6">6. Technischer Ausschuss</toc-add-entry>
<h3>6.1. Befugnisse</h3>
<p>Der <a href="tech-ctte">Technische Ausschuss</a> darf</p>
<ol>
<li>
<p>Über jede Angelegenheit entscheiden, die technische
Grundsätze betrifft.</p>
<p>Dies schließt die Inhalte der Handbücher für technische
Richtlinien, Nachschlagematerial für Entwickler,
Beispielpakete und das Verhalten nicht-experimenteller
Paketbau-Werkzeuge ein. (In jedem dieser Fälle trifft jedoch
der übliche Betreuer der entsprechenden Software oder
Dokumentation anfänglich Entscheidungen; siehe §6.3.(5).)</p>
</li>
<li>
<p>Über jede technische Angelegenheit entscheiden, in der
sich die Entscheidungsbefugnisse von Entwicklern
überlappen.</p>
<p>In Fällen, bei denen Entwickler technische Richtlinien oder
Standpunkte erfüllen müssen, die miteinander vereinbar sind (zum
Beispiel, wenn sie über die Priorität miteinander im Konflikt
stehender Pakete oder über das Eigentum am Namen eines
Befehls verschiedener Meinung sind; oder darüber, welches
Paket für einen Fehler verantwortlich ist, bei dem beide
Betreuer sich einig sind, dass er ein Fehler ist; oder
darüber, wer der Betreuer eines Pakets sein sollte), kann der
technische Ausschuss die Angelegenheit entscheiden.</p>
</li>
<li>
<p>Eine Entscheidung treffen, wenn er darum gebeten wird.</p>
<p>Jede Person und jedes Organ kann eine eigene Entscheidung
an den Technischen Ausschuss delegieren, oder von ihm Rat
einholen.</p>
</li>
<li>
<p>Einen Entwickler überstimmen (benötigt eine
3:1-Mehrheit).</p>
<p>Der Technische Ausschuss kann einen Entwickler darum
bitten, einen bestimmten technischen Handlungsweg zu
beschreiten, sogar wenn der Entwickler dies nicht wünscht;
dazu wird eine 3:1-Mehrheit benötigt. Zum Beispiel kann der
Ausschuss festlegen, dass eine Beanstandung, die vom
Einsender eines Fehlerberichts erhoben wurde, gerechtfertigt
ist, und dass die vom Einsender vorgeschlagene Lösung erfüllt
werden sollte.</p>
</li>
<li>
<p>Rat anbieten.</p>
<p>Der Technische Ausschuss kann seine Ansichten über
jegliche Angelegenheit formell bekannt machen. <cite>Einzelne
Mitglieder können natürlich informelle Erklärungen über ihre
Ansichten und über die voraussichtlichen Ansichten des
Ausschusses abgeben.</cite></p>
</li>
<li>
<p>Zusammen mit dem Projektleiter neue Mitglieder in den
Ausschuss berufen oder vorhandene Mitglieder abberufen.
(Siehe §6.2.)</p>
</li>
<li>
<p>Den Vorsitzenden des Technischen Ausschusses ernennen.</p>
<p>Der Vorsitzende wird vom Ausschuss aus seinen Mitgliedern
gewählt. Alle Mitglieder des Ausschusses werden automatisch
nominiert; der Ausschuss beginnt eine Woche vor dem Freiwerden
des Amtes zu wählen (oder sofort, wenn es bereits zu spät
ist). Die Mitglieder können durch öffentliche Akklamation
<cite>(d.h. Zuruf)</cite> für jedes Mitglied des Ausschusses
stimmen, inklusive ihrer selbst; es gibt keine
Vorgabe-Wahlmöglichkeit. Die Abstimmung endet, wenn alle
Mitglieder abgestimmt haben, oder wenn die Abstimmungsfrist
abgelaufen ist. Das Ergebnis wird durch die in §A.6 des
Standard-Beschlussverfahrens bestimmte Methode
festgelegt.</p>
</li>
<li>
<p>Der Vorsitzende kann den Projektleiter zusammen mit dem
Schriftführer vertreten.</p>
<p>Wie in §7.1(2) detailliert beschrieben wird, können der
Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der
Projekt-Schriftführer zusammen den Projektleiter vertreten,
falls es keinen Projektleiter gibt.</p>
</li>
</ol>
<h3>6.2. Zusammensetzung</h3>
<ol>
<li>
<p>Der Technische Ausschuss besteht aus bis zu 8 Entwicklern
und sollte normalerweise mindestens 4 Mitglieder haben.</p>
</li>
<li>
<p>Wenn es weniger als 8 Mitglieder gibt, kann der Technische
Ausschuss dem Projektleiter ein oder mehrere neue Mitglieder
empfehlen, der seinerseits (individuell für jeden Einzelfall)
entscheiden kann, ob
er sie ernennt oder nicht.</p>
</li>
<li>
<p>Wenn es 5 oder weniger Mitglieder gibt, kann der
Technische Ausschuss ein oder mehrere Mitglieder ernennen,
bis die Anzahl der Mitglieder 6 erreicht.</p>
</li>
<li>
<p>Wenn es für mindestens eine Woche 5 oder weniger Mitglieder
gegeben hat, kann der Projektleiter ein oder mehrere neue
Mitglieder ernennen, bis die Anzahl der Mitglieder 6 erreicht
– dies in Abständen von mindestens einer Woche pro
Ernennung.</p>
</li>
<li>
<p>Ein Entwickler ist nicht qualifiziert, (erneut) zu einem Mitglied
des Technischen Ausschusses ernannt zu werden, wenn er innerhalb
der vorangegangenen 12 Monate bereits Mitglied war.</p>
</li>
<li>
<p>Falls der Technische Ausschuss und der Projektleiter sich
einig sind, können sie ein Mitglied des Technischen Ausschusses
entfernen oder ersetzen.</p>
</li>
<li>
<p>Begrenzung der Mitgliedschaft:</p>
<ol>
<li>
<p>Am 01. Januar jedes Jahres wird festgelegt, dass die
Mitgliedschaft jedes Entwicklers, der bereits mehr als 42
Monate (3,5 Jahre) Mitglied ist und auch einer der zwei
dienstältesten Mitglieder ist, am 31. Dezember desselben
Jahres endet.</p>
</li>
<li>
<p>Ein Mitglied des Technischen Ausschusses gilt als
dienstälter als ein anderer, wenn er früher ernannt wurde,
oder zur gleichen Zeit ernannt, jedoch für längere Zeit
Mitglied des Debian-Projekts ist. In dem Fall, dass jemand
mehr als einmal Mitglied des Technischen Ausschusses war,
ist nur die letzte Ernennung relevant.</p>
</li>
</ol>
</li>
</ol>
<h3>6.3. Verfahren</h3>
<ol>
<li>
<p>Der Technische Ausschuss bedient sich des
Standard-Beschlussverfahrens.</p>
<p>Ein Beschlussentwurf oder eine Abänderung kann von
jedem Mitglied des Technischen Ausschusses vorgeschlagen
werden. Es gibt keine Mindestfrist für Diskussionen; die
Abstimmungsfrist dauert bis zu einer Woche, oder bis über den
Ausgang kein Zweifel mehr besteht. Mitglieder können ihre
Stimmen ändern. Das Quorum beträgt 2.</p>
</li>
<li>
<p>Einzelheiten, die die Abstimmung betreffen.</p>
<p>Der Vorsitzende hat eine ausschlaggebende Stimme. Wenn der
Technische Ausschuss darüber abstimmt, ob ein Entwickler, der
ebenfalls Mitglied des Ausschusses ist, überstimmt werden
soll, so darf dieser Entwickler nicht abstimmen (es sei denn,
er ist der Vorsitzende – in diesem Fall kann er nur
seine ausschlaggebende Stimme benutzen).</p>
</li>
<li>
<p>Öffentliche Diskussion und Entscheidungsfindung.</p>
<p>Diskussion, Beschlussentwürfe und Abänderungen, sowie
Stimmen von Mitgliedern des Ausschusses werden auf der
öffentlichen Diskussionsliste des Technischen Ausschusses
veröffentlicht. Es gibt keinen gesonderten Schriftführer für
den Ausschuss.</p>
</li>
<li>
<p>Vertraulichkeit der Ernennungen.</p>
<p>Der Technische Ausschuss kann vertrauliche Diskussionen
durch private E-Mail, eine private Mailingliste oder andere
Mittel abhalten, um Ernennungen in den Ausschuss zu
diskutieren. Jedoch müssen Abstimmungen über Ernennungen
öffentlich sein.</p>
</li>
<li>
<p>Keine Entwurfsarbeit in Einzelheiten.</p>
<p>Der Technische Ausschuss nimmt nicht am Entwurf neuer
Vorschläge oder Richtlinien teil. Solche Entwurfsarbeit
sollte von Einzelpersonen für sich oder zusammen durchgeführt
werden und in gewöhnlichen Foren für technische Richtlinien
und Entwürfe diskutiert werden.</p>
<p>Der Technische Ausschuss beschränkt sich darauf,
Kompromisse zwischen Lösungen und Entscheidungen, welche
anderswo vorgeschlagen und hinreichend gründlich diskutiert
worden sind, auszuwählen oder aufzunehmen.</p>
<p><cite>Einzelne Mitglieder des Technischen Ausschusses
können selbstverständlich in eigener Sache an jedem Aspekt
der Arbeit an Entwürfen und Richtlinien teilhaben.</cite></p>
</li>
<li>
<p>Der Technische Ausschuss fasst Beschlüsse nur als letzten
Ausweg.</p>
<p>Der Technische Ausschuss trifft keine technische
Entscheidung, solange nicht Anstrengungen, diese durch einen
Konsens zu entscheiden, unternommen wurden und fehlgeschlagen
sind, außer wenn er von der Person oder dem Organ, das
normalerweise dafür verantwortlich ist, darum gebeten wurde,
eine Entscheidung zu treffen.</p>
</li>
</ol>
<toc-add-entry name="item-7">7. Der Projekt-Schriftführer</toc-add-entry>
<h3>7.1. Befugnisse</h3>
<p>Der <a href="secretary">Schriftführer</a></p>
<ol>
<li>
<p>Lässt unter den Entwicklern abstimmen und bestimmt die
Anzahl und Person der Entwickler, wann immer dies die Satzung
erfordert.</p>
</li>
<li>
<p>Kann zusammen mit dem Vorsitzenden des Technischen
Ausschusses an die Stelle des Projektleiters treten.</p>
<p>Wenn es keinen Projektleiter gibt, können der Vorsitzende
des Technischen Ausschusses und der Projekt-Schriftführer in
gegenseitigem Einvernehmen Entscheidungen treffen, wenn sie
dies als unumgänglich betrachten.</p>
</li>
<li>
<p>Über jegliche Streitigkeit urteilen, die die Auslegung der
Satzung betrifft.</p>
</li>
<li>
<p>Kann seine Befugnisse teilweise oder vollständig an jemand
anderen übertragen oder eine solche Delegierung zu jeder Zeit
zurücknehmen.</p>
</li>
</ol>
<h3>7.2. Ernennung</h3>
<p>Der Projekt-Schriftführer wird vom Projektleiter und dem
gegenwärtigen Projekt-Schriftführer ernannt.</p>
<p>Wenn der Projektleiter und der gegenwärtige Projekt-Schriftführer
sich nicht auf eine neue Ernennung einigen können, müssen sie die
Entwickler auf dem Weg eines Allgemeinen Beschlusses darum bitten,
einen Schriftführer zu ernennen.</p>
<p>Wenn es keinen Projekt-Schriftführer gibt, oder der
gegenwärtige Projekt-Schriftführer nicht erreichbar ist und seine
Vollmacht über eine Entscheidung nicht abgegeben hat, kann der
Vorsitzende des Technischen Ausschusses als stellvertretender
Schriftführer die Entscheidung treffen oder delegieren.</p>
<p>Die Amtszeit des Projekt-Schriftführers beträgt 1 Jahr, nach
dessen Ablauf dieser oder ein anderer Schriftführer
(wieder-)ernannt werden muss.</p>
<h3>7.3. Verfahren</h3>
<p>Der Projekt-Schriftführer sollte gerechte und vernünftige
Entscheidungen treffen, die vorzugsweise mit dem Konsens der
Entwickler vereinbar sind.</p>
<p>Wenn der Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der
Projekt-Schriftführer zusammen stellvertretend für einen
abwesenden Projektleiter handeln, sollten sie nur wenn absolut
notwendig Entscheidungen treffen, und nur, wenn diese vereinbar
mit dem Konsens der Entwickler sind.</p>
<toc-add-entry name="item-8">8. Die Delegierten des Projektleiters</toc-add-entry>
<h3>8.1. Befugnisse</h3>
<p>Die Delegierten des Projektleiters</p>
<ol>
<li>haben vom Projektleiter an sie delegierte Befugnisse;</li>
<li>dürfen gewisse Entscheidungen treffen, die der Leiter nicht
auf direkte Weise treffen darf. Dazu gehört, Entwickler
anzuerkennen oder zu verweisen, oder Personen zu Entwicklern zu
bestimmen, die keine Pakete betreuen. <cite>Dies dient dazu,
eine Konzentration von Macht, besonders eine über
Mitgliedschaft von Entwicklern, in den Händen des
Projektleiters zu verhindern.</cite></li>
</ol>
<h3>8.2. Ernennung</h3>
<p>Die Delegierten werden durch den Projektleiter ernannt und
können vom Projektleiter nach seinem Ermessen ersetzt werden. Der
Projektleiter kann weder die Position des Delegierten von
bestimmten Entscheidungen des Delegierten abhängig machen, noch
kann er sich über eine Entscheidung hinwegsetzen, die einmal von
einem Delegierten getroffen wurde.</p>
<h3>8.3. Verfahren</h3>
<p>Delegierte können Entscheidungen treffen, wie sie es für richtig
halten, jedoch sollten sie versuchen, gute technische Entscheidungen
zu vollziehen und/oder dem Meinungskonsens zu folgen.</p>
<toc-add-entry name="item-9">9. Für Debian treuhänderisch verwaltetes Vermögen</toc-add-entry>
<p>In den meisten Gerichtsbarkeiten auf der Welt ist Debian nicht in
der Lage, direkt Vermögen oder anderes Eigentum zu besitzen. Daher
muss Eigentum von einer Reihe von Organisationen besessen werden,
wie in §9.2 genauer beschrieben wird.</p>
<p>Traditionell war SPI die einzige Organisation, die befugt war,
Eigentum und Gelder für das Debian-Projekt zu besitzen. SPI wurde
in den Vereinigten Staaten gegründet, um dort Geld treuhänderisch
zu verwalten.</p>
<p><a href="https://www.spi-inc.org/">SPI</a> und Debian sind
getrennte Organisationen, welche einige Ziele miteinander teilen.
Debian ist dankbar für die rechtliche Unterstützung, die SPI
anbietet.</p>
<h3>9.1. Beziehung zu angegliederten Organisationen</h3>
<ol>
<li>
<p>Debian-Entwickler werden nicht allein durch den Vorzug,
Debian-Entwickler zu sein, Beauftragte oder Angestellte von für
Debian treuhänderisch Vermögen verwaltenden Organisationen, oder
voneinander, oder von Personen mit Befugnis im Debian-Projekt.
Eine als Entwickler handelnde Person tut dies als
Einzelperson, im eigenen Namen. Solche Organisationen dürfen
jedoch aus eigenem Antrieb Beziehungen zu Einzelpersonen
unterhalten, die auch Debian-Entwickler sind.</p>
</li>
</ol>
<h3>9.2. Befugnisse</h3>
<ol>
<li>
<p>Eine Organisation, welche für Debian Vermögen verwaltet, hat
keine Befugnis hinsichtlich Debians technischer oder
nichttechnischer Entscheidungen, außer, dass keine von Debians
Entscheidungen bezüglich irgendwelchen von der Organisation
verwalteten Eigentums von der Organisation verlangen möge,
außerhalb ihrer rechtlichen Befugnis zu handeln.</p>
</li>
<li>
<p>Debian beansprucht keine Befugnis über eine Organisation,
welche Vermögen für Debian verwaltet, außer der Benutzung des
für Debian treuhänderisch verwalteten Eigentums.</p>
</li>
</ol>
<h3>9.3. Vertrauenswürdige Organisationen</h3>
<p>Jegliche Spenden für das Debian-Projekt müssen an eine aus einer
Reihe von Organisationen gehen, die vom Projektleiter (oder eines
Delegierten) dazu ernannt wurden, für den Umgang mit für das
Debian-Projekt verwendetem Vermögen befugt zu sein.</p>
<p>Organisationen, die für Debian Vermögen treuhänderisch verwalten,
sollten für den Umgang mit diesem Vermögen angemessene
Verpflichtungen eingehen.</p>
<p>Debian unterhält eine öffentliche Liste von vertrauenswürdigen
Organisationen (<q>List of Trusted Organisations</q>), die Spenden
annehmen und für Debian Vermögen treuhänderisch verwalten (hierbei
sind sowohl Sachvermögen als auch geistiges Eigentum
inbegriffen). Die Liste enthält sowohl die Verpflichtungen, die
diese Organisationen eingehen, als auch wie mit diesem Vermögen
umgegangen wird.</p>
<toc-add-entry name="item-A">A. Standard-Beschlussverfahren</toc-add-entry>
<p>Diese Vorschriften betreffen gemeinschaftliche
Entscheidungsfindung durch Ausschüsse sowie direkte Abstimmungen,
wie oben angegeben.</p>
<h3>A.1. Beantragung</h3>
<p>Das formelle Verfahren beginnt, wenn ein Beschlussentwurf
beantragt und befürwortet wird, je nach Bedarf.</p>
<h3>A.1. Diskussion und Abänderung</h3>
<ol>
<li>Nach der Beantragung kann der Beschluss diskutiert
werden. Abänderungen können formell gemacht werden, indem sie
entsprechend den Anforderungen an einen neuen Beschluss
beantragt und befürwortet werden, oder auf direktem Wege durch
den Antragsteller des ursprünglichen Beschlusses.</li>
<li>Eine formelle Abänderung kann durch den Antragsteller des
Beschlusses angenommen werden. In diesem Fall wird der
formelle Beschlussentwurf unmittelbar mit der Abänderung
in Übereinstimmung gebracht.</li>
<li>Wenn eine formelle Abänderung nicht angenommen wird, oder
einer der Befürworter des Beschlusses nicht mit der Annahme
durch den Antragsteller einer formellen Abänderung
einverstanden ist, bleibt die Abänderung eine Abänderung und es
wird über sie abgestimmt.</li>
<li>Wenn eine vom ursprünglichen Antragsteller angenommene
Abänderung nicht nach dem Geschmack Anderer ist, können diese
eine weitere Abänderung einbringen, um die frühere Veränderung
umzukehren (wieder müssen sie dann Antragsteller und
Befürworter gemäß der Anforderungen sein).</li>
<li>Der Antragsteller eines Beschlusses kann Veränderungen an
der Formulierung von Abänderungen vorschlagen; diese werden
wirksam, wenn der Antragsteller der Abänderung damit
einverstanden ist und keiner der Befürworter dagegen ist. In
diesem Fall wird anstelle der ursprünglichen über die
veränderten Abänderungen abgestimmt.</li>
<li>Der Antragsteller eines Beschlusses kann Veränderungen
vornehmen, um unbedeutende Fehler (zum Beispiel Schreibfehler
oder Ungereimtheiten) zu berichtigen, oder Veränderungen
vornehmen, die nicht den Sinn ändern, vorausgesetzt niemand
erhebt innerhalb von 24 Stunden Einwände. In diesem Fall
beginnt die Mindestfrist für Diskussionen nicht von vorn.</li>
</ol>
<h3>A.2. Aufruf zur Abstimmung</h3>
<ol>
<li>Der Antragsteller oder ein Befürworter eines Antrages oder
einer Abänderung kann zur Abstimmung aufrufen, vorausgesetzt,
dass die Mindestfrist für Diskussionen (falls vorhanden)
abgelaufen ist.</li>
<li>Der Antragsteller und jeder Befürworter eines Beschlusses
können zu einer Abstimmung über diesen Beschluss und alle
damit zusammenhängenden Abänderungen aufrufen.</li>
<li>Die Person, welche zu einer Abstimmung aufruft, gibt
bekannt, welches ihrer Ansicht nach die Formulierung des
Beschlusses und relevanter Abänderungen sind, und folglich,
welche Form der Stimmzettel annehmen sollte. Dennoch liegt die
endgültige Entscheidung über die Form des/der Stimmzettel beim
Schriftführer – siehe §§7.1(1), 7.1(3) und A.3(4).</li>
<li>Die Mindestfrist für Diskussionen zählt ab dem Zeitpunkt,
zu dem die letzte formelle Abänderung angenommen wurde, oder ab
dem Zeitpunkt, zu dem der ganze Beschluss vorgeschlagen
wurde, falls keine Abänderungen vorgeschlagen und angenommen
wurden.</li>
</ol>
<h3>A.3. Wahlverfahren</h3>
<ol>
<li>Über jeden Beschluss und die damit zusammenhängenden
Abänderungen wird auf einem einzigen Wahlzettel abgestimmt, der
jeweils eine Wahlmöglichkeit für den ursprünglichen
Beschluss, jede Abänderung und die Vorgabe-Wahlmöglichkeit
(wo anwendbar) enthält.</li>
<li>Die Vorgabe-Wahlmöglichkeit darf keine Supermajorität
erfordern. Wahlmöglichkeiten, die nicht explizit eine
Supermajorität erfordern, erfordern eine 1:1-Mehrheit.</li>
<li>Die Stimmen werden nach den Vorschriften in §A.6. gezählt.
Die Vorgabe-Wahlmöglichkeit heißt <q>Weitere Diskussion</q>, wenn
nicht eine andere bestimmt wurde.</li>
<li>In Zweifelsfällen entscheidet der Projekt-Schriftführer
über Angelegenheiten des Verfahrens.</li>
</ol>
<h3>A.4. Zurückziehen von Beschlüssen oder nicht angenommenen
Abänderungen</h3>
<p>Der Antragsteller eines Beschlusses oder einer nicht
angenommenen Abänderung kann diese zurückziehen. In diesem Fall
können neue Antragsteller hervortreten, um sie am Leben zu
halten; dann wiederum wird die erste Person, die dies tut, der
neue Antragsteller, und alle anderen werden Befürworter, wenn sie
dies nicht bereits sind.</p>
<p>Ein Befürworter eines Beschlusses oder einer Abänderung (es
sei denn, sie wurde angenommen) kann seine Befürwortung
zurückziehen.</p>
<p>Wenn die Zurückziehung durch den Antragsteller und/oder die
Befürworter bedeutet, dass der Beschluss keinen Antragsteller
oder nicht genug Befürworter hat, wird über sie nicht abgestimmt,
es sei denn, dies wird berichtigt, bevor der Beschluss
verfällt.</p>
<h3>A.5. Verfall</h3>
<p>Wenn innerhalb von 4 Wochen ein vorgeschlagener Beschluss
nicht diskutiert, nicht abgeändert, darüber abgestimmt oder auf
andere Weise behandelt wurde, kann der Schriftführer eine
Erklärung abgeben, dass man dabei ist, die Angelegenheit
zurückzuziehen. Wenn keiner der Befürworter der Anträge innerhalb
einer Woche Einwände erhebt, wird die Angelegenheit
zurückgezogen.</p>
<p>Der Schriftführer kann seiner Erklärung, falls angebracht,
auch Vorschläge beifügen, wie man weiter vorgehen soll.</p>
<h3>A.6. Stimmenzählung</h3>
<ol>
<li>Der Stimmzettel jedes Abstimmenden rangiert die
Wahlmöglichkeiten <cite>(d.h.: ordnet ihnen einen
Rang zu)</cite>, über die abgestimmt wird. Nicht alle
Wahlmöglichkeiten müssen rangiert werden. Rangierte
Wahlmöglichkeiten werden als bevorzugt gegenüber allen nicht
rangierten Wahlmöglichkeiten betrachtet. Die Abstimmenden
können Wahlmöglichkeiten gleichrangig rangieren. Nicht
rangierte Wahlmöglichkeiten werden als einander gleichrangig
betrachtet. Einzelheiten darüber, wie Stimmzettel ausgefüllt
werden können, werden mit in den <q>Aufruf zur Abstimmung</q>
aufgenommen.</li>
<li>Falls der Wahlzettel ein Quorum R fordert, werden alle
Wahlmöglichkeiten (außer der Vorgabe-Wahlmöglichkeit), die
nicht mindestens R Stimmen erhalten, die diese Wahlmöglichkeit
gegenüber der Vorgabe-Wahlmöglichkeit höher rangieren, fallen
gelassen.</li>
<li>Jede (nicht-Vorgabe-) Wahlmöglichkeit, die die
Vorgabe-Wahlmöglichkeit nicht mit ihrem benötigten
Mehrheitsverhältnis überstimmt, wird fallengelassen.
<ol>
<li>Sind zwei Wahlmöglichkeiten A und B gegeben, so ist
V(A,B) die Anzahl der Abstimmenden, die Wahlmöglichkeit A
gegenüber Wahlmöglichkeit B bevorzugen.</li>
<li>Eine Wahlmöglichkeit A besiegt die
Vorgabe-Wahlmöglichkeit D mit einem Mehrheitsverhältnis N,
falls V(A,D) echt größer als N * V(D,A) ist.</li>
<li>Wenn eine Supermajorität von S:1 für A benötigt wird,
beträgt ihr Mehrheitsverhältnis S; im anderen Fall ist ihr
Mehrheitsverhältnis 1.</li>
</ol>
</li>
<li>Aus der Liste von nicht fallengelassenen Wahlmöglichkeiten
erzeugen wir eine Liste von paarweisen Besiegungen.
<ol>
<li>Eine Wahlmöglichkeit A besiegt eine Wahlmöglichkeit B,
falls V(A,B) echt größer als V(B,A) ist.</li>
</ol>
</li>
<li>Aus der Liste der paarweisen Besiegungen erzeugen wir eine
Liste von transitiven Besiegungen.
<ol>
<li>Eine Wahlmöglichkeit A besiegt eine Wahlmöglichkeit C
transitiv, falls A C besiegt oder es eine andere
Wahlmöglichkeit B gibt, so dass A B besiegt UND B transitiv
C besiegt.</li>
</ol>
</li>
<li>Wir konstruieren die Schwartzsche Menge aus der Menge der
transitiven Besiegungen.
<ol>
<li>Eine Wahlmöglichkeit A ist in der Schwartzschen Menge,
falls für alle Wahlmöglichkeiten B entweder A transitiv B
besiegt, oder B nicht transitiv A besiegt.</li>
</ol>
</li>
<li>Wenn es Besiegungen zwischen Wahlmöglichkeiten gibt, die in
der Schwartzschen Menge liegen, so lassen wir die schwächste
solcher Besiegungen aus der Liste der paarweisen Besiegungen
fallen und kehren zu Schritt 5 zurück.
<ol>
<li>Eine Besiegung (A,X) ist schwächer als eine Besiegung
(B,Y) falls V(A,X) kleiner als V(B,Y) ist. Außerdem ist
(A,X) schwächer als (B,Y) falls V(A,X) gleich V(B,Y) ist,
und V(X,A) größer als V(Y,B) ist.</li>
<li>Eine schwächste Besiegung ist eine Besiegung, die keine
andere schwächere Besiegung besitzt. Es kann mehr als eine
solche Besiegung geben.</li>
</ol>
</li>
<li>Falls es keine Besiegungen in der Schwartzschen Menge gibt,
wird der Sieger aus den Wahlmöglichkeiten in der Schwartzschen
Menge ausgewählt. Falls es nur eine solche Wahlmöglichkeit
gibt, ist sie der Sieger. Falls es mehrere Wahlmöglichkeiten
gibt, bestimmt der Stimmberechtigte mit der ausschlaggebenden
Stimme, welche der Wahlmöglichkeiten siegt.</li>
</ol>
<p><strong>Anmerkung:</strong> Wahlmöglichkeiten, welche die
Abstimmenden über die Vorgabe-Wahlmöglichkeit rangieren, sind
Wahlmöglichkeiten, die sie annehmbar finden. Unter die
Vorgabe-Wahlmöglichkeit rangierte Wahlmöglichkeiten sind
Wahlmöglichkeiten, die sie nicht annehmbar finden.</p>
<p><cite>Wenn das Standard-Beschlussverfahren benutzt werden
soll, muss der darauf bezugnehmende Text bestimmen, was
ausreicht, um einen Beschlussentwurf einzubringen und/oder
zu befürworten, wie lange die Mindestfrist für Diskussionen
dauert, und wie lange die Abstimmungsfrist dauert. Er muss auch
jegliche Supermajorität und/oder das Quorum (und
Vorgabe-Wahlmöglichkeit) bestimmen, die zu verwenden
sind.</cite></p>
<toc-add-entry name="item-B">B. Sprachgebrauch und Typographie</toc-add-entry>
<p>Der Präsens Indikativ (zum Beispiel <q>ist</q>) bedeutet, dass
die Aussage eine Vorschrift in dieser Satzung ist. <q>Darf</q>
oder <q>kann</q> zeigt an, dass es im Ermessen der Person oder des
Organs liegt. <q>Sollte</q> bedeutet, dass es als gute Sache
betrachtet würde, wenn der Satz befolgt würde, aber er ist nicht
bindend. <cite>Als Zitat markierter Text, so wie dieser, stellt nur
Beweggründe dar, und bildet keinen Teil der Satzung. Er darf nur
dazu benutzt werden, um in Zweifelsfällen bei der Interpretation zu
helfen.</cite></p>
<p><strong>Anmerkung des Übersetzers:</strong> Obwohl diese
Übersetzung mit Sorgfalt erstellt wurde, ist nur der <a href=
"constitution.en.html">englische Originaltext dieser Satzung</a>
verbindlich.</p>
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