1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
139
140
141
142
143
144
145
146
147
148
149
150
151
152
153
154
155
156
157
158
159
160
161
162
163
164
165
166
167
168
169
170
171
172
173
174
175
176
177
178
179
180
181
182
183
184
185
186
187
188
189
190
191
192
193
194
195
196
197
198
199
200
201
202
203
204
205
206
207
208
209
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
222
223
224
225
226
227
228
229
230
231
232
233
234
235
236
237
238
239
240
241
242
243
244
245
246
247
248
249
250
251
252
253
254
255
256
257
258
259
260
261
262
263
264
265
266
267
268
269
270
271
272
273
274
275
276
277
278
279
280
281
282
283
284
285
286
287
288
289
290
291
292
293
294
295
296
297
298
299
300
301
302
303
304
305
306
307
308
309
310
311
312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324
325
326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
347
348
349
350
351
352
353
354
355
356
357
358
359
360
361
362
363
364
365
366
367
368
369
370
371
372
373
374
375
376
377
378
379
380
381
382
383
384
385
386
387
388
389
390
391
392
393
394
395
396
397
398
399
400
401
402
403
404
405
406
407
408
409
410
411
412
413
414
415
416
417
418
419
420
421
422
423
424
425
426
427
428
429
430
431
432
433
434
435
436
437
438
439
440
441
442
443
444
445
446
447
448
449
450
451
452
453
454
455
456
457
458
459
460
461
462
463
464
465
466
467
468
469
470
471
472
473
474
475
476
477
478
479
480
481
482
483
484
485
486
487
488
489
490
491
492
493
494
495
496
497
498
499
500
501
502
503
504
505
506
507
508
509
510
511
512
513
514
515
516
517
518
519
520
521
522
523
524
525
526
527
528
529
530
531
532
533
534
535
536
537
538
539
540
541
542
543
544
545
546
547
548
549
550
551
552
553
554
555
556
557
558
559
560
561
562
563
564
565
566
567
568
569
570
571
572
573
574
575
576
577
578
579
580
581
582
583
584
585
586
587
588
589
590
591
592
593
594
595
596
597
598
599
600
601
602
603
604
605
606
607
608
609
610
611
612
613
614
615
616
617
618
619
620
621
622
623
624
625
626
627
628
629
630
631
632
633
634
635
636
637
638
639
640
641
642
643
644
645
646
647
648
649
650
651
652
653
654
655
656
657
658
659
660
661
662
663
664
665
666
667
668
669
670
671
672
673
674
675
676
677
678
679
680
681
682
683
684
685
686
687
688
689
690
691
692
693
694
695
696
697
698
699
700
701
702
703
704
705
706
707
708
709
710
711
712
713
714
715
716
717
718
719
720
721
722
723
724
725
726
727
728
729
730
731
732
733
734
735
736
737
738
739
740
741
742
743
744
745
746
747
748
749
750
751
752
753
754
755
756
757
758
759
760
761
762
763
764
765
766
767
768
769
770
771
772
773
774
775
776
777
778
779
780
781
782
783
784
785
786
787
788
789
790
791
792
793
794
795
796
797
798
799
800
801
802
803
804
805
806
807
808
809
810
811
812
813
814
815
816
817
818
819
820
821
822
823
824
825
826
827
828
829
830
831
832
833
834
835
836
837
838
839
840
841
842
843
844
845
846
847
848
849
850
851
852
853
854
855
856
857
858
859
860
861
862
863
864
865
866
867
868
869
870
871
872
873
874
875
876
877
878
879
880
881
882
883
884
885
886
887
888
889
890
891
892
893
894
895
896
897
898
899
900
901
902
903
904
905
906
907
908
909
910
911
912
913
914
915
916
917
918
919
920
921
922
923
924
925
926
927
928
929
930
931
932
933
934
935
936
937
938
939
940
941
942
943
944
945
946
947
948
949
950
951
952
953
954
955
956
957
958
959
960
961
962
963
964
965
966
967
968
969
970
971
972
973
974
975
976
977
978
979
980
981
982
983
984
985
986
987
988
989
990
991
992
993
994
995
996
997
998
999
1000
1001
1002
1003
1004
1005
1006
1007
1008
1009
1010
1011
1012
1013
1014
1015
1016
1017
1018
1019
1020
1021
1022
1023
1024
1025
1026
1027
1028
1029
1030
1031
1032
1033
|
#use wml::debian::template title="Historische Debian-Verfassung v1.1" BARETITLE="true"
#use wml::debian::translation-check translation="ba01cfdc529712e3626bdf15fd37d39e94126794"
#
# This translation is based on constitution v 1.2, translated by
# Matthias Lutz <lutz@lumpix.de>. I've applied and translated
# the difference between this document and constitution v 1.1.
# Tobias Toedter <t.toedter@gmx.net>, 2005-07-24
<h1>Historische Version der Verfassung für das Debian-Projekt (v1.1)</h1>
<p>Dies ist die am 21. Juni 2003 ratifizierte Version 1.1. Sie
ersetzt die am 2. Dezember 1998 ratifizierte
<a href="constitution.1.0">Version 1.0</a>. Sie wurde von der am
29. Oktober 2003 ratifizierten <a href="constitution.1.2">Version
1.2</a> ersetzt. Diese wurde wiederum von der am 24. September 2006
ratifizierten <a href="constitution.1.3">Version 1.3</a> ersetzt.
Diese wurde von der <a href="constitution.1.4">Version 1.4</a>,
ratifiziert am 7. Oktober 2007, ersetzt. Diese wiederum wurde
am 09. Januar 2015 durch die <a href="constitution.1.5">Version 1.5</a>
ersetzt.
Diese wiederum wurde am 13. Dezember 2015 durch die
<a href="constitution.1.6">Version 1.6</a> ersetzt.
Diese wiederum wurde am 14. August 2016 durch die
<a href="constitution">aktuelle Version 1.7</a> ersetzt.
</p>
<h2>1. Einleitung</h2>
<p><cite>Das Debian-Projekt ist ein Verband von Einzelpersonen,
die die Schaffung eines freien Betriebssystems zu ihrem
gemeinsamen Anliegen gemacht haben.</cite></p>
<p>Dieses Dokument beschreibt die Organisationsstruktur für
formelle Entscheidungsfindung innerhalb des Projekts. Es
beschreibt nicht die Ziele des Projekts oder wie es diese
erreicht, und es enthält keine Richtlinien außer denen, die sich
direkt auf den Prozess der Entscheidungsfindung beziehen.</p>
<h2>2. Entscheidungsfindende Organe und Einzelpersonen</h2>
<p>Jede Entscheidung innerhalb des Projekts wird von einem oder
mehreren der folgenden Organe und Einzelpersonen getroffen:</p>
<ol>
<li>Den Entwicklern, durch einen Allgemeinen Beschluss oder
eine Wahl.</li>
<li>Dem Projektleiter;</li>
<li>Dem Technischen Ausschuss und/oder seinem
Vorsitzenden;</li>
<li>Dem an einer einzelnen Aufgabe arbeitenden Entwickler;</li>
<li>Vom Projektleiter für bestimmte Aufgaben ernannten
Delegierten;</li>
<li>Dem Projekt-Schriftführer.</li>
</ol>
<p>Das meiste vom Rest dieses Dokuments beschreibt die Befugnisse
dieser Organe, ihre Zusammensetzung und Ernennung und das
Verfahren bei ihrer Entscheidungsfindung. Die Befugnisse einer
Person oder eines Organs können der Überwachung und/oder
Einschränkung durch Andere unterworfen sein; in diesem Fall gibt
dies der Eintrag des überwachenden Organs oder der Person an.
<cite>In der obigen Liste ist eine Person oder ein Organ in der
Regel vor irgendwelchen Personen oder Organen aufgeführt, deren
Entscheidungen sie aufheben können oder die sie ernennen (oder
ihnen dabei helfen) – jedoch kann nicht jeder, der vorher
aufgeführt wird, jeden, der nachher aufgeführt wird,
überstimmen.</cite></p>
<h3>2.1. Allgemeine Vorschriften</h3>
<ol>
<li>
<p>Nichts in dieser Verfassung erlegt irgendjemandem die
Verpflichtung auf, für das Projekt Arbeit zu verrichten. Eine
Person, die eine an sie delegierte oder ihr zugewiesene
Aufgabe nicht erledigen möchte, muss es nicht tun. Jedoch
darf sie nicht diesen Vorschriften oder Entscheidungen, die
nach diesen Vorschriften ordnungsgemäß getroffen wurden,
aktiv entgegenwirken.</p>
</li>
<li>
<p>Eine Person kann verschiedene Ämter innehaben, mit der
Ausnahme, dass sich der Projektleiter, der
Projekt-Schriftführer und der Vorsitzende des Technischen
Ausschusses unterscheiden müssen, und dass der Projektleiter
sich nicht zu seinem eigenen Delegierten ernennen kann.</p>
</li>
<li>
<p>Eine Person kann das Projekt verlassen oder ein bestimmtes
Amt zu jeder Zeit niederlegen, indem sie dies öffentlich
erklärt.</p>
</li>
</ol>
<h2>3. Einzelne Entwickler</h2>
<h3>3.1. Befugnisse</h3>
<p>Ein einzelner Entwickler darf</p>
<ol>
<li>jede technische oder nicht-technische Entscheidung
hinsichtlich seiner eigenen Arbeit treffen;</li>
<li>einen Entwurf zu einem Allgemeinen Beschluss einbringen
oder befürworten;</li>
<li>sich bei Wahlen selbst als Kandidat für das Amt des
Projektleiters vorschlagen;</li>
<li>bei Allgemeinen Beschlüssen und bei Wahlen über die
Leitung abstimmen.</li>
</ol>
<h3>3.2. Zusammensetzung und Ernennung</h3>
<ol>
<li>
<p>Entwickler sind Freiwillige, die sich darin einig sind,
die Ziele des Projekts insofern zu fördern, als sie an ihm
teilhaben, und die ein oder mehrere Pakete für das Projekt
betreuen oder andere Arbeit verrichten, welche der oder die
Delegierten des Projektleiters als lohnenswert erachten.</p>
</li>
<li>
<p>Der oder die Delegierten des Projektleiters können es
vorziehen, keine neuen Entwickler aufzunehmen, oder
vorhandene Entwickler auszuschließen. <cite>Wenn die
Entwickler verspüren, dass die Delegierten ihre Autorität
missbrauchen, können sie selbstverständlich die Entscheidung
durch einen Allgemeinen Beschluss außer Kraft setzen –
siehe §4.1(3), §4.2.</cite></p>
</li>
</ol>
<h3>3.3. Verfahren</h3>
<p>Entwickler können diese Entscheidungen treffen, wie sie es für
richtig halten.</p>
<h2>4. Die Entwickler durch einen Allgemeinen Beschluss oder
Wahl</h2>
<h3>4.1. Befugnisse</h3>
<p>Zusammen können die Entwickler</p>
<ol>
<li>
<p>Den Projektleiter ernennen oder abberufen.</p>
</li>
<li>
<p>Diese Verfassung abändern, vorausgesetzt, sie stimmen dem mit
einer 3:1-Mehrheit zu.</p>
</li>
<li>
<p>Jede vom Projektleiter oder einem Delegierten getroffene
Entscheidung außer Kraft setzen.</p>
</li>
<li>
<p>Jede vom Technischen Ausschuss getroffene Entscheidung
außer Kraft setzen, vorausgesetzt, sie stimmen dem mit einer
2:1-Mehrheit zu.</p>
</li>
<li>
<p>Nicht-technische schriftliche Richtlinien und Erklärungen
herausgeben.</p>
<p>Diese beinhalten Dokumente, welche die Ziele des Projekts
und seine Beziehung zu anderen Gebilden der Freien Software
beschreiben, sowie nicht-technische Richtlinien wie die
Lizenzbedingungen für Freie Software, die Debian-Software
erfüllen muss.</p>
<p>Sie können auch Positionserklärungen zu Tagesfragen
hinzufügen.</p>
</li>
<li>
<p>Zusammen mit dem Projektleiter und SPI Entscheidungen über
mit Debian in Beziehung stehendes, treuhänderisch verwaltetes
Eigentum treffen. (Siehe §9.1.)</p>
</li>
</ol>
<h3>4.2. Verfahren</h3>
<ol>
<li>
<p>Die Entwickler befolgen das
Standard-Beschlussverfahren – siehe weiter unten.
Einen Beschluss oder Abänderung wird eingebracht, indem
sie von irgendeinem Entwickler beantragt und von mindestens K
anderen Entwicklern befürwortet wird, oder wenn sie vom
Projektleiter oder Technischen Ausschuss beantragt wird.</p>
</li>
<li>
<p>Aufschieben einer Entscheidung des Projektleiters oder
seines Delegierten:</p>
<ol>
<li>Wenn der Projektleiter, sein Delegierter oder der
Technische Ausschuss eine Entscheidung getroffen hat,
können Entwickler diese überstimmen, indem sie dazu einen
Beschluss verabschieden; siehe §4.1(3).</li>
<li>Wenn ein solcher Beschluss von wenigstens 2K
Entwicklern befürwortet oder vom Technischen Ausschuss
beantragt wird, vertagt der Beschluss die Entscheidung
unmittelbar (vorausgesetzt, dieser Beschluss selbst
besagt dies).</li>
<li>Falls die ursprüngliche Entscheidung darin bestand, eine
Diskussions- oder Abstimmungsfrist zu ändern, oder wenn der
Beschluss darin besteht, den Technischen Ausschuss zu
überstimmen, dann brauchen nur K Entwickler den Beschluss
zu befürworten, um die Entscheidung unmittelbar vertagen zu
können.</li>
<li>Falls die Entscheidung vertagt wird, wird eine sofortige
Abstimmung abgehalten, um zu bestimmen, ob die Entscheidung
solange bestehen bleibt, bis die vollständige Abstimmung über
die Entscheidung durchgeführt wurde, oder ob die Erfüllung der
ursprünglichen Entscheidung bis dahin verzögert wird. Es gibt
bei dieser unmittelbaren verfahrensbezogenen Abstimmung kein
Quorum.</li>
<li>Falls der Projektleiter (oder der Delegierte) die
ursprüngliche Entscheidung zurückzieht, so wird die Abstimmung
gegenstandslos und wird nicht weiter durchgeführt.</li> </ol>
</li>
<li> <p>Der Projekt-Schriftführer lässt abstimmen. Stimmen,
Stimmensummen und Ergebnisse werden während der Abstimmungsfrist
nicht offen gelegt; nach der Abstimmung listet der
Projekt-Schriftführer alle abgegebenen Stimmen auf. Die
Abstimmungsfrist beträgt zwei Wochen, kann aber durch den
Projektleiter um bis zu eine Woche variiert werden.</p> </li>
<li> <p>Die Mindestfrist für Diskussionen beträgt zwei Wochen,
kann aber durch den Projektleiter um bis zu eine Woche variiert
werden. Die Stimme des Projektleiters gibt den Ausschlag. Es gibt
ein Quorum von 3Q.</p> </li>
<li> <p>Anträge, Befürwortungen, Abänderungen, Aufrufe zur
Abstimmung und andere formelle Handlungen werden auf einer für die
Öffentlichkeit lesbaren Mailingliste bekanntgegeben, die von dem
bzw. den Delegierten des Projekt-Leiters bestimmt wird; jeder
Entwickler kann dort Beiträge abgeben.</p> </li>
<li> <p>Stimmen werden in einer für den Schriftführer geeigneten
Weise durch E-Mail abgegeben. Der Schriftführer legt für jede
Abstimmung fest, ob die Abstimmenden ihre Stimme ändern
können.</p> </li>
<li> <p>Q ist die Hälfte der Quadratwurzel aus der Anzahl der
gegenwärtigen Entwickler. K ist Q oder 5, je nachdem, welches davon
kleiner ist. Q und K brauchen nicht ganze Zahlen sein und werden
nicht gerundet.</p> </li> </ol>
<h2>5. Projektleiter</h2>
<h3>5.1. Befugnisse</h3>
<p>Der <a href="leader">Projektleiter</a> darf</p>
<ol> <li> <p>Delegierte ernennen oder Entscheidungen an den
Technischen Ausschuss delegieren.</p>
<p>Der Leiter darf einen Bereich mit fortlaufender Verantwortung
oder eine bestimmte Entscheidung festlegen und diese an einen
anderen Entwickler oder den Technischen Ausschuss übergeben.</p>
<p>Sobald eine bestimmte Entscheidung delegiert und getroffen
wurde, darf der Projektleiter diese Delegierung nicht
zurückziehen; jedoch darf er eine fortlaufende Delegierung eines
bestimmten Verantwortungsbereichs zurückziehen.</p> </li>
<li> <p>Anderen Entwicklern Vollmacht erteilen.</p>
<p>Der Projektleiter kann Erklärungen zur Unterstützung von
Standpunkten oder von anderen Mitgliedern des Projekts abgeben,
gebeten oder ungebeten; diese Erklärungen haben dann und nur dann
Kraft, wenn der Projektleiter befugt wäre, die fragliche
Entscheidung zu treffen.</p> </li>
<li> <p>Jede Entscheidung treffen, welche dringende Handlung
erfordert.</p>
<p>Dies gilt nicht für Entscheidungen, die nur durch einen
Mangel an entsprechenden Maßnahmen allmählich dringend geworden
sind, außer wenn es einen festen Stichtag gibt.</p> </li>
<li> <p>Jede Entscheidung treffen, für die niemand sonst
Verantwortung trägt.</p> </li>
<li> <p>Entwürfe für Allgemeine Beschlüsse und Abänderungen
einbringen.</p> </li>
<li> <p>Zusammen mit dem Technischen Ausschuss neue Mitglieder in
den Ausschuss berufen. (Siehe §6.2.)</p> </li>
<li> <p>Sich einer ausschlaggebenden Stimme bedienen, wenn
Entwickler abstimmen.</p>
<p>Der Projektleiter hat auch eine normale Stimme bei solchen
Abstimmungen.</p> </li>
<li> <p>Die Diskussionsfrist für Abstimmungen der Entwickler
variieren (wie oben).</p> </li>
<li> <p>Diskussionen unter Entwicklern leiten.</p>
<p>Der Projektleiter sollte versuchen, an Diskussionen unter den
Entwicklern auf eine hilfreiche Weise teilzunehmen, die versucht,
die Diskussion zu den vorhandenen Kernproblemen zu bringen. Der
Projektleiter sollte nicht seine Leitungsposition benutzen, um
seine eigenen persönlichen Ansichten zu befördern.</p> </li>
<li> <p>Zusammen mit SPI Entscheidungen treffen, die mit Debian in
Beziehung stehendes, treuhänderisch verwaltetes Eigentum
betreffen. (Siehe §9.1.)</p> </li> </ol>
<h3>5.2. Ernennung</h3>
<ol> <li>Der Projektleiter wird von den Entwicklern gewählt.</li>
<li>Die Wahl beginnt neun Wochen, bevor das Amt der Leitung frei
wird, oder (wenn es bereits zu spät ist) sofort.</li>
<li>In den darauf folgenden drei Wochen kann jeder Entwickler sich
selbst als Kandidat für das Amt des Projektleiters
nominieren.</li>
<li>Danach können für drei Wochen keine weiteren Kandidaten
nominiert werden; Kandidaten sollten diese Zeit für die
Wahlkampagne nutzen (um ihre Person und Positionen bekannt zu
machen). Falls es am Ende der Nominierungsfrist keine Kandidaten
gibt, so wird die Nominierung um weitere drei Wochen verlängert
– falls nötig, wiederholt.</li>
<li>Die nächsten drei Wochen sind der Abstimmungszeitraum, in der
Entwickler ihre Stimmen abgeben können. Stimmen bei Wahlen für das
Amt des Projektleiters werden geheimgehalten, sogar nachdem die
Abstimmung beendet ist.</li>
<li>Die Wahlmöglichkeiten auf dem Stimmzettel sind diejenigen
Kandidaten, die sich selbst nominiert und die Kandidatur noch
nicht zurückgezogen haben, und zusätzlich <q>Niemand von den
Obigen</q>. Falls <q>Niemand von den Obigen</q> die Wahl gewinnt, so wird
das Wahlverfahren wiederholt – viele Male, falls nötig.</li>
<li>Die Entscheidung wird nach der in §A.6 des
Standard-Beschlussverfahrens bestimmten Methode getroffen.
Das Quorum ist dasselbe wie für einen Allgemeinen Beschluss
(§4.2), und die Vorgabe-Wahlmöglichkeit ist <q>Niemand von den
Obigen</q>.</li>
<li>Der Projektleiter amtiert nach seiner Wahl ein Jahr lang.</li>
</ol>
<h3>5.3. Verfahren</h3>
<p>Der Projektleiter sollte versuchen, Entscheidungen zu treffen,
die mit dem Meinungskonsens der Entwickler vereinbar
sind.</p>
<p>Sofern es praktikabel ist, sollte der Projektleiter sich
informell um die Ansichten der Entwickler bemühen.</p>
<p>Der Projektleiter sollte es vermeiden, seinen eigenen
Standpunkt übermäßig zu betonen, wenn er in seiner Eigenschaft
als Projektleiter Entscheidungen trifft.</p>
<h2>6. Technischer Ausschuss</h2>
<h3>6.1. Befugnisse</h3>
<p>Der <a href="tech-ctte">Technische Ausschuss</a> darf</p>
<ol>
<li>
<p>Über jede Angelegenheit entscheiden, die technische
Grundsätze betrifft.</p>
<p>Dies schließt die Inhalte der Handbücher für technische
Richtlinien, Nachschlagematerial für Entwickler,
Beispielpakete und das Verhalten nicht-experimenteller
Paketbau-Werkzeuge ein. (In jedem dieser Fälle trifft jedoch
der übliche Betreuer der entsprechenden Software oder
Dokumentation anfänglich Entscheidungen; siehe §6.3.(5).)</p>
</li>
<li>
<p>Über jede technische Angelegenheit entscheiden, in der
sich die Entscheidungsbefugnisse von Entwicklern
überlappen.</p>
<p>In Fällen, bei denen Entwickler technische Richtlinien oder
Standpunkte erfüllen müssen, die miteinander vereinbar sind (zum
Beispiel, wenn sie über die Priorität miteinander im Konflikt
stehender Pakete oder über das Eigentum am Namen eines
Befehls verschiedener Meinung sind; oder darüber, welches
Paket für einen Fehler verantwortlich ist, bei dem beide
Betreuer sich einig sind, dass er ein Fehler ist; oder
darüber, wer der Betreuer eines Pakets sein sollte), kann der
technische Ausschuss die Angelegenheit entscheiden.</p>
</li>
<li>
<p>Eine Entscheidung treffen, wenn er darum gebeten wird.</p>
<p>Jede Person und jedes Organ kann eine eigene Entscheidung
an den Technischen Ausschuss delegieren, oder von ihm Rat
einholen.</p>
</li>
<li>
<p>Einen Entwickler überstimmen (benötigt eine
3:1-Mehrheit).</p>
<p>Der Technische Ausschuss kann einen Entwickler darum
bitten, einen bestimmten technischen Handlungsweg zu
beschreiten, sogar wenn der Entwickler dies nicht wünscht;
dazu wird eine 3:1-Mehrheit benötigt. Zum Beispiel kann der
Ausschuss festlegen, dass eine Beanstandung, die vom
Einsender eines Fehlerberichts erhoben wurde, gerechtfertigt
ist, und dass die vom Einsender vorgeschlagene Lösung erfüllt
werden sollte.</p>
</li>
<li>
<p>Rat anbieten.</p>
<p>Der Technische Ausschuss kann seine Ansichten über
jegliche Angelegenheit formell bekannt machen. <cite>Einzelne
Mitglieder können natürlich informelle Erklärungen über ihre
Ansichten und über die voraussichtlichen Ansichten des
Ausschusses abgeben.</cite></p>
</li>
<li>
<p>Zusammen mit dem Projektleiter neue Mitglieder in den
Ausschuss berufen oder vorhandene Mitglieder abberufen.
(Siehe §6.2.)</p>
</li>
<li>
<p>Den Vorsitzenden des Technischen Ausschusses ernennen.</p>
<p>Der Vorsitzende wird vom Ausschuss aus seinen Mitgliedern
gewählt. Alle Mitglieder des Ausschusses werden automatisch
nominiert; der Ausschuss beginnt eine Woche vor dem Freiwerden
des Amtes zu wählen (oder sofort, wenn es bereits zu spät
ist). Die Mitglieder können durch öffentliche Akklamation
<cite>(d.h. Zuruf)</cite> für jedes Mitglied des Ausschusses
stimmen, inklusive ihrer selbst; es gibt keine
Vorgabe-Wahlmöglichkeit. Die Abstimmung endet, wenn alle
Mitglieder abgestimmt haben, oder wenn die Abstimmungsfrist
abgelaufen ist. Das Ergebnis wird durch die in §A.6 des
Standard-Beschlussverfahrens bestimmte Methode
festgelegt.</p>
</li>
<li>
<p>Der Vorsitzende kann den Projektleiter zusammen mit dem
Schriftführer vertreten.</p>
<p>Wie in §7.1(2) detailliert beschrieben wird, können der
Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der
Projekt-Schriftführer zusammen den Projektleiter vertreten,
falls es keinen Projektleiter gibt.</p>
</li>
</ol>
<h3>6.2. Zusammensetzung</h3>
<ol>
<li>
<p>Der Technische Ausschuss besteht aus bis zu 8 Entwicklern
und sollte für gewöhnlich mindestens 4 Mitglieder haben.</p>
</li>
<li>
<p>Wenn es weniger als 8 Mitglieder gibt, kann der Technische
Ausschuss dem Projektleiter ein oder mehrere neue Mitglieder
empfehlen, der seinerseits (im Einzelfall) entscheiden kann, ob
er sie ernennt oder nicht.</p>
</li>
<li>
<p>Wenn es 5 oder weniger Mitglieder gibt, kann der
Technische Ausschuss ein oder mehrere Mitglieder ernennen,
bis die Anzahl der Mitglieder 6 erreicht.</p>
</li>
<li>
<p>Wenn es für mindestens eine Woche 5 oder weniger Mitglieder
gegeben hat, kann der Projektleiter ein oder mehrere neue
Mitglieder ernennen, bis die Anzahl der Mitglieder 6 erreicht
– dies in Abständen von mindestens einer Woche pro
Ernennung.</p>
</li>
<li>
<p>Falls der Technische Ausschuss und der Projektleiter sich
einig sind, können sie ein im Technischen Ausschuss
vorhandenes Mitglied entfernen oder ersetzen.</p>
</li>
</ol>
<h3>6.3. Verfahren</h3>
<ol>
<li>
<p>Der Technische Ausschuss bedient sich des
Standard-Beschlussverfahrens.</p>
<p>Ein Beschlussentwurf oder eine Abänderung kann von
jedem Mitglied des Technischen Ausschusses vorgeschlagen
werden. Es gibt keine Mindestfrist für Diskussionen; die
Abstimmungsfrist dauert bis zu einer Woche, oder bis über den
Ausgang kein Zweifel mehr besteht. Mitglieder können ihre
Stimmen ändern. Das Quorum beträgt 2.</p>
</li>
<li>
<p>Einzelheiten, die die Abstimmung betreffen.</p>
<p>Der Vorsitzende hat eine ausschlaggebende Stimme. Wenn der
Technische Ausschuss darüber abstimmt, ob ein Entwickler, der
ebenfalls Mitglied des Ausschusses ist, überstimmt werden
soll, so darf dieser Entwickler nicht abstimmen (es sei denn,
er ist der Vorsitzende – in diesem Fall kann er nur
seine ausschlaggebende Stimme benutzen).</p>
</li>
<li>
<p>Öffentliche Diskussion und Entscheidungsfindung.</p>
<p>Diskussion, Beschlussentwürfe und Abänderungen, sowie
Stimmen von Mitgliedern des Ausschusses werden auf der
öffentlichen Diskussionsliste des Technischen Ausschusses
veröffentlicht. Es gibt keinen gesonderten Schriftführer für
den Ausschuss.</p>
</li>
<li>
<p>Vertraulichkeit der Ernennungen.</p>
<p>Der Technische Ausschuss kann vertrauliche Diskussionen
durch private E-Mail, eine private Mailingliste oder andere
Mittel abhalten, um Ernennungen in den Ausschuss zu
diskutieren. Jedoch müssen Abstimmungen über Ernennungen
öffentlich sein.</p>
</li>
<li>
<p>Keine Entwurfsarbeit in Einzelheiten.</p>
<p>Der Technische Ausschuss nimmt nicht am Entwurf neuer
Vorschläge oder Richtlinien teil. Solche Entwurfsarbeit
sollte von Einzelpersonen für sich oder zusammen durchgeführt
werden und in gewöhnlichen Foren für technische Richtlinien
und Entwürfe diskutiert werden.</p>
<p>Der Technische Ausschuss beschränkt sich darauf,
Kompromisse zwischen Lösungen und Entscheidungen, welche
anderswo vorgeschlagen und hinreichend gründlich diskutiert
worden sind, auszuwählen oder aufzunehmen.</p>
<p><cite>Einzelne Mitglieder des Technischen Ausschusses
können selbstverständlich in eigener Sache an jedem Aspekt
der Arbeit an Entwürfen und Richtlinien teilhaben.</cite></p>
</li>
<li>
<p>Der Technische Ausschuss fasst Beschlüsse nur als letzten
Ausweg.</p>
<p>Der Technische Ausschuss trifft keine technische
Entscheidung, solange nicht Anstrengungen, diese durch einen
Konsens zu entscheiden, unternommen wurden und fehlgeschlagen
sind, außer wenn er von der Person oder dem Organ, das
normalerweise dafür verantwortlich ist, darum gebeten wurde,
eine Entscheidung zu treffen.</p>
</li>
</ol>
<h2>7. Der Projekt-Schriftführer</h2>
<h3>7.1. Befugnisse</h3>
<p>Der <a href="secretary">Schriftführer</a></p>
<ol>
<li>
<p>Lässt unter den Entwicklern abstimmen und bestimmt die
Anzahl und Person der Entwickler, wann immer dies die Verfassung
erfordert.</p>
</li>
<li>
<p>Kann zusammen mit dem Vorsitzenden des Technischen
Ausschusses an die Stelle des Projektleiters treten.</p>
<p>Wenn es keinen Projektleiter gibt, können der Vorsitzende
des Technischen Ausschusses und der Projekt-Schriftführer in
gegenseitigem Einvernehmen Entscheidungen treffen, wenn sie
dies als unumgänglich betrachten.</p>
</li>
<li>
<p>Über jegliche Streitigkeit urteilen, die die Auslegung der
Verfassung betrifft.</p>
</li>
<li>
<p>Kann seine Befugnisse teilweise oder vollständig an jemand
anderen übertragen oder eine solche Delegierung zu jeder Zeit
zurücknehmen.</p>
</li>
</ol>
<h3>7.2. Ernennung</h3>
<p>Der Projekt-Schriftführer wird vom Projektleiter und dem
gegenwärtigen Projekt-Schriftführer ernannt.</p>
<p>Wenn der Projektleiter und der gegenwärtige
Projekt-Schriftführer sich nicht auf eine neue Ernennung einigen
können, müssen sie den Vorstand von SPI (siehe §9.1.) darum
bitten, einen Schriftführer zu ernennen.</p>
<p>Wenn es keinen Projekt-Schriftführer gibt, oder der
gegenwärtige Projekt-Schriftführer nicht erreichbar ist und seine
Vollmacht über eine Entscheidung nicht abgegeben hat, kann der
Vorsitzende des Technischen Ausschusses als stellvertretender
Schriftführer die Entscheidung treffen oder delegieren.</p>
<p>Die Amtszeit des Projekt-Schriftführers beträgt 1 Jahr, nach
dessen Ablauf dieser oder ein anderer Schriftführer
(wieder-)ernannt werden muss.</p>
<h3>7.3. Verfahren</h3>
<p>Der Projekt-Schriftführer sollte gerechte und vernünftige
Entscheidungen treffen, die vorzugsweise mit dem Konsens der
Entwickler vereinbar sind.</p>
<p>Wenn der Vorsitzende des Technischen Ausschusses und der
Projekt-Schriftführer zusammen stellvertretend für einen
abwesenden Projektleiter handeln, sollten sie nur wenn absolut
notwendig Entscheidungen treffen, und nur, wenn diese vereinbar
mit dem Konsens der Entwickler sind.</p>
<h2>8. Die Delegierten des Projektleiters</h2>
<h3>8.1. Befugnisse</h3>
<p>Die Delegierten des Projektleiters</p>
<ol>
<li>haben vom Projektleiter an sie delegierte Befugnisse;</li>
<li>dürfen gewisse Entscheidungen treffen, die der Leiter nicht
auf direkte Weise treffen darf. Dazu gehört, Entwickler
anzuerkennen oder zu verweisen, oder Personen zu Entwicklern zu
bestimmen, die keine Pakete betreuen. <cite>Dies dient dazu,
eine Konzentration von Macht, besonders eine über
Mitgliedschaft von Entwicklern, in den Händen des
Projektleiters zu verhindern.</cite></li>
</ol>
<h3>8.2. Ernennung</h3>
<p>Die Delegierten werden durch den Projektleiter ernannt und
können vom Projektleiter nach seinem Ermessen ersetzt werden. Der
Projektleiter kann weder die Position des Delegierten von
bestimmten Entscheidungen des Delegierten abhängig machen, noch
kann er sich über eine Entscheidung hinwegsetzen, die einmal von
einem Delegierten getroffen wurde.</p>
<h3>8.3. Verfahren</h3>
<p>Delegierte können Entscheidungen treffen, wie sie es für richtig
halten, jedoch sollten sie versuchen, gute technische Entscheidungen
zu vollziehen und/oder dem Meinungskonsens zu folgen.</p>
<h2>9. Software in the Public Interest <cite>(<q>Software im
öffentlichen Interesse</q>)</cite></h2>
<p><a href="https://www.spi-inc.org/">SPI</a> und Debian sind
getrennte Organisationen, welche einige Ziele miteinander teilen.
Debian ist dankbar für die rechtliche Unterstützung, die SPI
anbietet. <cite>Die Entwickler von Debian sind gegenwärtig
Mitglieder von SPI auf Grund ihres Status als
Entwickler.</cite></p>
<h3>9.1. Befugnis</h3>
<ol>
<li>SPI hat keine Befugnis, die Debians technische oder
nicht-technische Entscheidungen betrifft, mit den Ausnahmen,
dass keine Entscheidung durch Debian in Hinsicht auf
irgendwelches von SPI verwaltetes Eigentum erfordern darf, dass
SPI außerhalb seiner rechtlichen Befugnis handelt, und dass
Debians Verfassung SPI gelegentlich als entscheidendes Organ
letzter Instanz verwenden darf.</li>
<li>Debian beansprucht keine Befugnis über SPI außer der über
die Verwendung gewissen Eigentums von SPI, wie weiter unten
beschrieben wird. Dennoch können den Debian-Entwicklern
innerhalb von SPI nach den Vorschriften von SPI Befugnisse
erteilt werden.</li>
<li>Debian-Entwickler sind keine Vertreter oder Angestellte von
SPI oder voneinander oder von innerhalb des Debian-Projekts mit
Befugnis versehenen Personen. Eine Person, die als Entwickler
handelt, tut dies als Einzelperson, im eigenen Namen.</li>
</ol>
<h3>9.2. Verwaltung von Eigentum für Zwecke, die mit Debian in
Beziehung stehen</h3>
<p>Da Debian keine Befugnis hat, Geld oder Eigentum zu besitzen,
müssen jegliche Spenden für das Debian-Projekt an SPI gemacht
werden, das solche Angelegenheiten handhabt.</p>
<p>SPI hat folgende Zusicherungen gemacht:</p>
<ol>
<li>SPI besitzt für mit Debian in Beziehung stehende Zwecke
Geld, Warenzeichen und anderes materielle und immaterielle
Eigentum und handhabt andere Angelegenheiten.</li>
<li>Solches Eigentum wird für diese Zwecke, über die Debian und
SPI entsprechend dieses Abschnitts entscheiden, treuhänderisch
mit separater Rechenschaft verwaltet.</li>
<li>SPI wird kein für Debian treuhänderisch verwaltetes
Eigentum veräußern oder verwenden, ohne dass eine Genehmigung
durch Debian vorliegt. Diese kann vom Projektleiter oder durch
Allgemeine Beschlüsse der Entwickler erteilt werden.</li>
<li>SPI wird in Betracht ziehen, treuhänderisch verwaltetes
Eigentum zu verwenden oder zu veräußern, wenn es durch den
Projektleiter darum gebeten wird.</li>
<li>SPI wird für Debian treuhänderisch verwaltetes Eigentum
verwenden oder veräußern, wenn es durch einen Allgemeinen
Beschluss der Entwickler darum gebeten wird, vorausgesetzt,
dass dies mit der rechtlichen Befugnis von SPI verträglich
ist.</li>
<li>SPI wird die Entwickler durch E-Mail auf einer Mailingliste
des Debian-Projekts benachrichtigen, wenn es für Debian
treuhänderisch verwaltetes Eigentum verwendet oder
veräußert.</li>
</ol>
<h2>A. Standard-Beschlussverfahren</h2>
<p>Diese Vorschriften betreffen gemeinschaftliche
Entscheidungsfindung durch Ausschüsse sowie direkte Abstimmungen,
wie oben angegeben.</p>
<h3>A.1. Beantragung</h3>
<p>Das formelle Verfahren beginnt, wenn ein Beschlussentwurf
beantragt und befürwortet wird, je nach Bedarf.</p>
<h3>A.1. Diskussion und Abänderung</h3>
<ol>
<li>Nach der Beantragung kann der Beschluss diskutiert
werden. Abänderungen können formell gemacht werden, indem sie
entsprechend den Anforderungen an einen neuen Beschluss
beantragt und befürwortet werden, oder auf direktem Wege durch
den Antragsteller des ursprünglichen Beschlusses.</li>
<li>Eine formelle Abänderung kann durch den Antragsteller des
Beschlusses angenommen werden. In diesem Fall wird der
formelle Beschlussentwurf unmittelbar mit der Abänderung
in Übereinstimmung gebracht.</li>
<li>Wenn eine formelle Abänderung nicht angenommen wird, oder
einer der Befürworter des Beschlusses nicht mit der Annahme
durch den Antragsteller einer formellen Abänderung
einverstanden ist, bleibt die Abänderung eine Abänderung und es
wird über sie abgestimmt.</li>
<li>Wenn eine vom ursprünglichen Antragsteller angenommene
Abänderung nicht nach dem Geschmack Anderer ist, können diese
eine weitere Abänderung einbringen, um die frühere Veränderung
umzukehren (wieder müssen sie dann Antragsteller und
Befürworter gemäß der Anforderungen sein).</li>
<li>Der Antragsteller eines Beschlusses kann Veränderungen an
der Formulierung von Abänderungen vorschlagen; diese werden
wirksam, wenn der Antragsteller der Abänderung damit
einverstanden ist und keiner der Befürworter dagegen ist. In
diesem Fall wird anstelle der ursprünglichen über die
veränderten Abänderungen abgestimmt.</li>
<li>Der Antragsteller eines Beschlusses kann Veränderungen
vornehmen, um unbedeutende Fehler (zum Beispiel Schreibfehler
oder Ungereimtheiten) zu berichtigen, oder Veränderungen
vornehmen, die nicht den Sinn ändern, vorausgesetzt niemand
erhebt innerhalb von 24 Stunden Einwände. In diesem Fall
beginnt die Mindestfrist für Diskussionen nicht von vorn.</li>
</ol>
<h3>A.2. Aufruf zur Abstimmung</h3>
<ol>
<li>Der Antragsteller oder ein Befürworter eines Antrages oder
einer Abänderung kann zur Abstimmung aufrufen, vorausgesetzt,
dass die Mindestfrist für Diskussionen (falls vorhanden)
abgelaufen ist.</li>
<li>Der Antragsteller und jeder Befürworter eines Beschlusses
können zu einer Abstimmung über diesen Beschluss und alle
damit zusammenhängenden Abänderungen aufrufen.</li>
<li>Die Person, welche zu einer Abstimmung aufruft, gibt
bekannt, welches ihrer Ansicht nach die Formulierung des
Beschlusses und relevanter Abänderungen sind, und folglich,
welche Form der Stimmzettel annehmen sollte. Dennoch liegt die
endgültige Entscheidung über die Form des/der Stimmzettel beim
Schriftführer – siehe §§7.1(1), 7.1(3) und A.3(4).</li>
<li>Die Mindestfrist für Diskussionen zählt ab dem Zeitpunkt,
zu dem die letzte formelle Abänderung angenommen wurde, oder ab
dem Zeitpunkt, zu dem der ganze Beschluss vorgeschlagen
wurde, falls keine Abänderungen vorgeschlagen und angenommen
wurden.</li>
</ol>
<h3>A.3. Wahlverfahren</h3>
<ol>
<li>Über jeden Beschluss und die damit zusammenhängenden
Abänderungen wird auf einem einzigen Wahlzettel abgestimmt, der
jeweils eine Wahlmöglichkeit für den ursprünglichen
Beschluss, jede Abänderung und die Vorgabe-Wahlmöglichkeit
(wo anwendbar) enthält.</li>
<li>Die Vorgabe-Wahlmöglichkeit darf keine Supermajorität
erfordern. Wahlmöglichkeiten, die nicht explizit eine
Supermajorität erfordern, erfordern eine 1:1-Mehrheit.</li>
<li>Die Stimmen werden nach den Vorschriften in §A.6. gezählt.
Die Vorgabe-Wahlmöglichkeit heißt <q>Weitere Diskussion</q>, wenn
nicht eine andere bestimmt wurde.</li>
<li>In Zweifelsfällen entscheidet der Projekt-Schriftführer
über Angelegenheiten des Verfahrens.</li>
</ol>
<h3>A.4. Zurückziehen von Beschlüssen oder nicht angenommenen
Abänderungen</h3>
<p>Der Antragsteller eines Beschlusses oder einer nicht
angenommenen Abänderung kann diese zurückziehen. In diesem Fall
können neue Antragsteller hervortreten, um sie am Leben zu
halten; dann wiederum wird die erste Person, die dies tut, der
neue Antragsteller, und alle anderen werden Befürworter, wenn sie
dies nicht bereits sind.</p>
<p>Ein Befürworter eines Beschlusses oder einer Abänderung (es
sei denn, sie wurde angenommen) kann seine Befürwortung
zurückziehen.</p>
<p>Wenn die Zurückziehung durch den Antragsteller und/oder die
Befürworter bedeutet, dass der Beschluss keinen Antragsteller
oder nicht genug Befürworter hat, wird über sie nicht abgestimmt,
es sei denn, dies wird berichtigt, bevor der Beschluss
verfällt.</p>
<h3>A.5. Verfall</h3>
<p>Wenn innerhalb von 4 Wochen ein vorgeschlagener Beschluss
nicht diskutiert, nicht abgeändert, darüber abgestimmt oder auf
andere Weise behandelt wurde, kann der Schriftführer eine
Erklärung abgeben, dass man dabei ist, die Angelegenheit
zurückzuziehen. Wenn keiner der Befürworter der Anträge innerhalb
einer Woche Einwände erhebt, wird die Angelegenheit
zurückgezogen.</p>
<p>Der Schriftführer kann seiner Erklärung, falls angebracht,
auch Vorschläge beifügen, wie man weiter vorgehen soll.</p>
<h3>A.6. Stimmenzählung</h3>
<ol>
<li>Der Stimmzettel jedes Abstimmenden rangiert die
Wahlmöglichkeiten <cite>(d.h.: ordnet ihnen einen
Rang zu)</cite>, über die abgestimmt wird. Nicht alle
Wahlmöglichkeiten müssen rangiert werden. Rangierte
Wahlmöglichkeiten werden als bevorzugt gegenüber allen nicht
rangierten Wahlmöglichkeiten betrachtet. Die Abstimmenden
können Wahlmöglichkeiten gleichrangig rangieren. Nicht
rangierte Wahlmöglichkeiten werden als einander gleichrangig
betrachtet. Einzelheiten darüber, wie Stimmzettel ausgefüllt
werden können, werden mit in den <q>Aufruf zur Abstimmung</q>
aufgenommen.</li>
<li>Falls der Wahlzettel ein Quorum R fordert, werden alle
Wahlmöglichkeiten (außer der Vorgabe-Wahlmöglichkeit), die
nicht mindestens R Stimmen erhalten, die diese Wahlmöglichkeit
gegenüber der Vorgabe-Wahlmöglichkeit höher rangieren, fallen
gelassen.</li>
<li>Jede (nicht-Vorgabe-) Wahlmöglichkeit, die die
Vorgabe-Wahlmöglichkeit nicht mit ihrem benötigten
Mehrheitsverhältnis überstimmt, wird fallengelassen.
<ol>
<li>Sind zwei Wahlmöglichkeiten A und B gegeben, so ist
V(A,B) die Anzahl der Abstimmenden, die Wahlmöglichkeit A
gegenüber Wahlmöglichkeit B bevorzugen.</li>
<li>Eine Wahlmöglichkeit A besiegt die
Vorgabe-Wahlmöglichkeit D mit einem Mehrheitsverhältnis N,
falls V(A,D) echt größer als N * V(D,A) ist.</li>
<li>Wenn eine Supermajorität von S:1 für A benötigt wird,
beträgt ihr Mehrheitsverhältnis S; im anderen Fall ist ihr
Mehrheitsverhältnis 1.</li>
</ol>
</li>
<li>Aus der Liste von nicht fallengelassenen Wahlmöglichkeiten
erzeugen wir eine Liste von paarweisen Besiegungen.
<ol>
<li>Eine Wahlmöglichkeit A besiegt eine Wahlmöglichkeit B,
falls V(A,B) echt größer als V(B,A) ist.</li>
</ol>
</li>
<li>Aus der Liste der paarweisen Besiegungen erzeugen wir eine
Liste von transitiven Besiegungen.
<ol>
<li>Eine Wahlmöglichkeit A besiegt eine Wahlmöglichkeit C
transitiv, falls A C besiegt oder es eine andere
Wahlmöglichkeit B gibt, so dass A B besiegt UND B transitiv
C besiegt.</li>
</ol>
</li>
<li>Wir konstruieren die Schwartzsche Menge aus der Menge der
transitiven Besiegungen.
<ol>
<li>Eine Wahlmöglichkeit A ist in der Schwartzschen Menge,
falls für alle Wahlmöglichkeiten B entweder A transitiv B
besiegt, oder B nicht transitiv A besiegt.</li>
</ol>
</li>
<li>Wenn es Besiegungen zwischen Wahlmöglichkeiten gibt, die in
der Schwartzschen Menge liegen, so lassen wir die schwächste
solcher Besiegungen aus der Liste der paarweisen Besiegungen
fallen und kehren zu Schritt 5 zurück.
<ol>
<li>Eine Besiegung (A,X) ist schwächer als eine Besiegung
(B,Y) falls V(A,X) kleiner als V(B,Y) ist. Außerdem ist
(A,X) schwächer als (B,Y) falls V(A,X) gleich V(B,Y) ist,
und V(X,A) größer als V(Y,B) ist.</li>
<li>Eine schwächste Besiegung ist eine Besiegung, die keine
andere schwächere Besiegung besitzt. Es kann mehr als eine
solche Besiegung geben.</li>
</ol>
</li>
<li>Falls es keine Besiegungen in der Schwartzschen Menge gibt,
wird der Sieger aus den Wahlmöglichkeiten in der Schwartzschen
Menge ausgewählt. Falls es nur eine solche Wahlmöglichkeit
gibt, ist sie der Sieger. Falls es mehrere Wahlmöglichkeiten
gibt, bestimmt der Stimmberechtigte mit der ausschlaggebenden
Stimme, welche der Wahlmöglichkeiten siegt.</li>
</ol>
<p><strong>Anmerkung:</strong> Wahlmöglichkeiten, welche die
Abstimmenden über die Vorgabe-Wahlmöglichkeit rangieren, sind
Wahlmöglichkeiten, die sie annehmbar finden. Unter die
Vorgabe-Wahlmöglichkeit rangierte Wahlmöglichkeiten sind
Wahlmöglichkeiten, die sie nicht annehmbar finden.</p>
<p><cite>Wenn das Standard-Beschlussverfahren benutzt werden
soll, muss der darauf bezugnehmende Text bestimmen, was
ausreicht, um einen Beschlussentwurf einzubringen und/oder
zu befürworten, wie lange die Mindestfrist für Diskussionen
dauert, und wie lange die Abstimmungsfrist dauert. Er muss auch
jegliche Supermajorität und/oder das Quorum (und
Vorgabe-Wahlmöglichkeit) bestimmen, die zu verwenden
sind.</cite></p>
<h2>B. Sprachgebrauch und Typographie</h2>
<p>Der Präsens Indikativ (zum Beispiel <q>ist</q>) bedeutet, dass die
Aussage eine Vorschrift in dieser Verfassung ist. <q>Darf</q> oder <q>kann</q>
zeigt an, dass es im Ermessen der Person oder des Organs liegt.
<q>Sollte</q> bedeutet, dass es als gute Sache betrachtet würde, wenn
der Satz befolgt würde, aber er ist nicht bindend. <cite>Als
Zitat markierter Text, so wie dieser, stellt nur Beweggründe dar,
und bildet keinen Teil der Verfassung. Er darf nur dazu benutzt
werden, um in Zweifelsfällen bei der Interpretation zu
helfen.</cite></p>
<p><strong>Anmerkung des Übersetzers:</strong> Obwohl diese
Übersetzung mit Sorgfalt erstellt wurde, ist nur der <a href=
"constitution.1.1.en.html">englische Originaltext dieser Verfassung</a>
verbindlich.</p>
|